Zum Hauptinhalt springen

Vertrag

Gewöhnliche Bedeutung:
Abmachung zwischen Parteien; rechtlich bindende Übereinkunft
Klartext-Bedeutung:
Die Fixierung von Beziehung durch Form – nicht Verbindung, sondern der Versuch, Vertrauen durch Kontrolle zu ersetzen.

Vertrag kommt von vertragen – „miteinander aushalten, in Übereinstimmung treten“.
Doch strukturell ist ein Vertrag kein Ausdruck von Verbundenheit,
sondern ein Gerüst,
das entsteht,
wenn das Spüren von Stimmigkeit nicht mehr genügt.

Ein Vertrag schützt –
aber er zeigt auch:
Etwas will gehalten werden,
weil es sich selbst nicht trägt.

Ein Vertrag ist nicht Vertrauen –
sondern der Rahmen,
der entsteht, wenn Vertrauen fehlt.